Viele Menschen denken, dass sie die Steuerbefreiung auf den Wertzuwachs ihres Hauses verlieren, sobald sie umziehen, bevor das Haus verkauft ist. Glücklicherweise ist das nicht immer der Fall.
Für die spanische Steuerbehörde gilt eine Immobilie als Hauptwohnsitz, wenn sie mindestens drei Jahre lang tatsächlich als Wohnadresse genutzt wurde. Ziehen Sie in eine andere Immobilie und verkaufen Ihre alte Immobilie erst später? Dann kann die Steuerbefreiung weiterhin gelten.
Eine wichtige Bedingung ist, dass der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach Ihrem Auszug erfolgt. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr dort wohnen, kann die Immobilie zu steuerlichen Zwecken immer noch als Hauptwohnsitz betrachtet werden.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie nachweisen können, wann der Umzug stattgefunden hat und dass die Wohnung zuvor Ihr Hauptwohnsitz war. Die Steuerbehörde kann hierfür nämlich einen Nachweis verlangen.
Kurz gesagt: Ein Umzug vor dem Verkauf bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Steuerbefreiung verlieren. Das richtige Timing und eine gute Begründung sind hierbei unerlässlich.
Zweifelst du, ob deine Situation die Bedingungen erfüllt? Nimm ruhig Kontakt mit uns auf. Wir helfen dir gerne dabei, Überraschungen bei der spanischen Steuererklärung zu vermeiden.