Wer in Spanien ein Apartment mit dem Ziel kauft, dieses touristisch zu vermieten, denkt oft als Erstes an die Touristische Vermietungslizenz. Aber selbst wenn Sie diese Genehmigung erhalten, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die Wohnung tatsächlich als Ferienwohnung vermieten dürfen.
Ein kürzliches Urteil des Spanischen Obersten GerichtshofsOberster Gerichtshof) macht das wieder deutlich.
Ein über 60 Jahre altes Verbot
Der Fall betraf eine Wohnung in Madrid, deren Eigentümer über eine Lizenz zur touristischen Vermietung verfügten und die Immobilie über Plattformen für Ferienvermietung anboten.
Es gab nur ein wichtiges Problem: in der Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stand seit 1962 dass Wohnungen nicht als “Herberge” — frei übersetzt eine Pension oder Beherbergung — genutzt werden durften.
Obwohl Begriffe wie Airbnb und touristische Vermietung im Jahr 1962 natürlich noch nicht existierten, urteilte der spanische Oberste Gerichtshof, dass das alte Verbot auch auf moderne Ferienvermietung anwendbar sein könnte.
Das Ergebnis? Die touristische Vermietung musste beendet werden, obwohl die Eigentümer über eine touristische Vermietungslizenz verfügten.
Eine rein touristische Vermietungslizenz reicht also nicht aus
Dies ist vor allem wichtig für Menschen, die in Spanien Immobilien als Investition kaufen möchten.
Eine behördliche Genehmigung und die Zustimmung gemäß den Statuten einer Wohnanlage sind nämlich zwei verschiedene Dinge. Die zuständige Behörde kann die touristische Vermietung erlauben, während die Statuten der Eigentümergemeinschaft Beschränkungen enthalten, die diese Vermietung dennoch unmöglich machen.
Deshalb ist es wichtig, vor dem Kauf nicht nur zu untersuchen ob eine Lizenz für die touristische Vermietung möglich ist, sondern auch die Satzung und andere relevante Dokumente der Eigentümergemeinschaft sorgfältig zu prüfen.
Was muss man vor dem Kauf überprüfen?
Möchten Sie eine Wohnung in Spanien mit dem Ziel kaufen, sie touristisch zu vermieten? Dann ist es ratsam, vor einer endgültigen Entscheidung unter anderem Folgendes zu überprüfen:
- ob touristische Vermietung an diesem Standort erlaubt ist;
- ob für die Wohnung eine touristische Vermietungslizenz erlangt werden kann;
- was in den Statuten der Wohnungseigentümergemeinschaft steht;
- ob Beschränkungen für touristische oder geschäftliche Aktivitäten gelten;
- ob die Eigentümergemeinschaft hierzu zusätzliche Beschlüsse gefasst hat.
Vor allem Letzteres kann leicht übersehen werden. Wie diese Aussage zeigt, kann selbst eine vor Jahrzehnten verfasste Bestimmung heute noch Auswirkungen haben.
Kaufen Sie mit der Absicht zu vermieten? Machen Sie zuerst Ihre Hausaufgaben
Der Kauf einer Immobilie zur Ferienvermietung kann interessant sein, aber das erwartete Vermietungspotenzial sollte nicht ausschließlich auf der Tatsache basieren, dass eine touristische Lizenz verfügbar ist oder möglich erscheint.
Lassen Sie deshalb vor dem Kauf prüfen, ob die Immobilie rechtlich und gemäß den Regeln der Eigentümergemeinschaft für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist.
Es kann vorkommen, dass Sie eine Immobilie mit der Idee kaufen, Einkünfte aus Ferienvermietung zu generieren, um dann festzustellen, dass die Vermietung nicht erlaubt ist.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Vorschriften und die Umstände jeder Immobilie können unterschiedlich sein.