
Die notarielle Übertragung in Spanien: So funktioniert sie
Die notarielle Übertragung - die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar - ist der offizielle Moment, in dem die Immobilie den Besitzer wechselt. In Spanien ist dieser Vorgang anders als in Belgien oder den Niederlanden. Daher ist eine gute Beratung unerlässlich, insbesondere wenn Sie die Sprache nicht sprechen oder nicht dauerhaft in Spanien wohnen.
Unter Dacasas-Immobilien begleiten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer von A bis Z, einschließlich der vollständigen Vorbereitung der Übergabe beim spanischen Notar.
✅ Was genau ist die notarielle Überweisung?
Die notarielle Übertragung (Firma und Notaría) ist der Zeitpunkt, zu dem die Kaufurkunde (öffentliches Begleitschreiben zum Kauf) wird offiziell unterzeichnet. Diese Urkunde wird vom Käufer und vom Verkäufer in Anwesenheit eines spanischen Notars unterzeichnet. Die Immobilie wird dann endgültig übertragen, und der Käufer zahlt den Restbetrag des Kaufpreises.
Was geschieht vor der notariellen Übergabe?
Bevor die Übertragung stattfindet, muss eine ganze Reihe von Dingen geregelt sein:
- Kontrolle des Eigentums durch die Hinweis einfach
- Kontrolle von Schulden und Gebühren wie Hypotheken, IBI (Grundsteuer) und gemeinsame Kosten
- Antrag auf einen Energieausweis (CEE)
- Aufsetzen des Kaufvertrags mit korrekten Daten und Anhängen
- Begleichung von Steuern wie zum Beispiel die plusvalía municipal und etwaige Kapitalertragssteuer
- Vorbereitung der Zahlungen (Schecks, Überweisungen oder über ein Drittkonto des Anwalts)
Falls erforderlich, arbeiten wir mit einem Anwalt oder gestor Für rechtliche Kontrolle und Steueroptimierung.
Müssen Sie persönlich teilnehmen?
Als Verkäufer müssen Sie keine Anwesenheitspflicht bei der Unterzeichnung. Sie können uns eine notarielle Vollmacht damit wir alles in Ihrem Namen regeln. Das ist praktisch, wenn Sie in Belgien oder den Niederlanden wohnen und nicht extra für die Unterzeichnung nach Spanien reisen möchten.
Was steht in der Verkaufsurkunde?
Die öffentliches Schrifttum umfasst:
- Identität von Käufer und Verkäufer (mit NIE-Nummern)
- Beschreibung der Immobilie
- Verkaufspreis und Zahlungsweise
- Verteilung der Kosten
- Erklärung, dass die Immobilie schuldenfrei ist
- Etwaige Zusatzklauseln (z. B. bewegliche Sachen, Fertigstellungstermin usw.)
Der Notar verliest die Urkunde und lässt sie von beiden Parteien unterschreiben. Der Eigentumsübergang wird dann im Grundbuch eingetragen. Liegenschaftskataster (Eigentumsregistrierung).
Wer zahlt für was?
- Notargebühren und Registrierungskosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers (sofern nicht anders vereinbart)
- Der Verkäufer zahlt:
- Die plusvalía municipal (lokale Kapitalertragssteuer)
- Etwaige Kapitalertragssteuer (IRNR für Nicht-Einwohner)
- Maklergebühren (wie im Vertrag vereinbart)
Wir sorgen für eine reibungslose Übergabe
Bei Dacasas sorgen wir dafür, dass alles bis ins kleinste Detail geregelt ist. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Kündigung der Versorgungsleistungen nach dem Verkauf - Sie müssen sich um nichts kümmern.
Sie möchten Ihre Immobilie in Spanien verkaufen?
Wir werden Sie mit voller Transparenz und persönlicher Aufmerksamkeit begleiten. Fühlen Sie sich frei zu nehmen Unverbindlicher Kontakt mit uns für weitere Informationen über den Verkauf und die notarielle Übertragung in Spanien.
Foto von Leon Seibert auf Unsplash